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BGH, 23.06.1955 - 4 StR 234/55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53
Auszug aus BGH, 23.06.1955 - 4 StR 234/55
Zur Prüfung dieser Frage müssen vielmehr die Gesamtumstände sorgfältig abgewogen werden, und zwar auch, soweit sie für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters im Hinblick auf seine weitere Teilnahme am Straßenverkehr bedeutsam sein können (BGHSt 5, 168, 176 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; 7, 165, 176) [BGH 14.12.1954 - 3 StR 330/54]. - BGH, 14.12.1954 - 3 StR 330/54
Auszug aus BGH, 23.06.1955 - 4 StR 234/55
Zur Prüfung dieser Frage müssen vielmehr die Gesamtumstände sorgfältig abgewogen werden, und zwar auch, soweit sie für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters im Hinblick auf seine weitere Teilnahme am Straßenverkehr bedeutsam sein können (BGHSt 5, 168, 176 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; 7, 165, 176) [BGH 14.12.1954 - 3 StR 330/54].
- BGH, 17.11.1955 - 4 StR 410/55
Rechtsmittel
Zur Prüfung dieser Frage muß nicht nur der Unfallhergang in seiner Gesamtheit betrachtet werden, sondern es sind auch alle für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters maßgeblichen Umstände, soweit sie für seine weitere Teilnahme am Straßenverkehr bedeutsam sind, sein Charakter, sein Vorleben und seine sonstigen Verhältnisse, eingehend zu prüfen (vgl BGHSt 5, 168, 176 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; 6, 232, 235 [BGH 24.06.1954 - 4 StR 159/54]; 7, 165, 176 [BGH 14.12.1954 - 3 StR 330/54]; 4 StR 234/55 vom 23. Juni 1955). - BGH, 07.02.1961 - 1 StR 598/60
Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis - Überlassen von Motorrädern …
Die Sachlage war also anders als in den Fällen, in denen der Bundesgerichtshof bisher bei im übrigen gleicher rechtlicher Auffassung in der Grundsatzfrage der Vereinbarkeit von Strafaussetzung zur Bewährung und Entziehung der Fahrerlaubnis einen sachlichen Widerspruch in den Feststellungen bejaht hat (vgl. BGH 4 StR 234/55 vom 23. Juni 1955, mitgeteilt bei Martin DAR 56, 66; BGH 4 StR 446/58 vom 13. Februar 1959, mitgeteilt bei Martin DAR 60, 69; BGH VRS 17, 36, 37 und BGH 4 StR 232/60 vom 22. Juli 1960). - BGH, 16.01.1958 - 4 StR 654/57
Rechtsmittel
Dieses längere Zeit hindurch dauernde verkehrswidrige Verhalten kann keineswegs als ein nicht allzu schwer wiegendes, allgemein menschliches Versagen angesehen werden, das nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Nichtanwendung des § 42 m StGB rechtfertigen könnte (BGHSt 7, 165 [176]; 4 StR 234/55 vom 23. Juni 1955).